Natürlich zieht eine so außergewöhnliche Natur-Idylle jedes Jahr unzählige Besucher an - mit allen damit verbundenen Auswüchsen unserer Zivilisation.
Zum Schutz des Naturschutzgebiets ist es daher klarerweise notwendig, einerseits Besucherströme mit baulichen Maßnahmen wie den 10 ausgewiesenen Parkplätzen in geordnete Bahnen zu lenken, andererseits aber auch ein geeignetes Regelwerk vorzugeben, um dieses Naturjuwel zu bewahren. Diese unerläßlichen Regeln sind gesetzlich verankert und werden auch durch die Karwendelpark-Ranger und der Bergwacht überwacht sowie im Übertretungsfall auch ausnahmslos geahndet bzw. zur Anzeige gebracht.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen (P1 - P10) erlaubt.
Das Campieren (Nächtigen im Fahrzeug) und Zelten ist im gesamten Schutzgebiet einschließlich der Mautstrasse und den dazugehörigen Parkplätzen VERBOTEN!
Campingplätze befinden sich in Achenkirch und Maurach am Achensee, am Walchen- und Barmsee, in Arzbach bei Lenggries, in Krün, bei Mittenwald und in Scharnitz. Nachstellplätze befinden sich in Fall, Einsiedel (Walchensee) und in Mittenwald.
Mountainbike-Touren sind nur auf den dafür genehmigten bzw. ausgewiesenen Routen gestattet.
Weitere Fragen richten Sie bitte an unser Mautstellen-Personal bzw. die Infostelle im Naturparkhaus Hinterriss.